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Aktuelle Seite: Startseite / Tipps / Vom Hausarzt über das Rezept zur Krankenkasse?

Vom Hausarzt über das Rezept zur Krankenkasse?

17. Oktober 2018 by perke

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Nachdem der Arzt das Rezept ausgestellt hat, landet dieses wiederum für gewöhnlich bei bereits besuchtem Sanitätshaus.

Welchen Rollstuhl wer bezahlt, wird immer eine der ersten Fragen sein. Das Sanitätshaus wird dazu das Rezept samt Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse, respektive Pflegekasse, Renten- oder Zusatzversicherung einreichen. Je detaillierter dies vorbereitet wurde, desto besser stehen die Chancen, dass die Kostenzusage den Vorstellungen entspricht.

Selber kaufen oder verordnen lassen

Selbstverständlich können Sie sich auch im Online-Shop umschauen. Hier finden Sie zudem fast alle Produktbeschreibungen zum Rollstuhl auf Deutsch und in weiteren Sprachen. Dies empfiehlt sich überwiegend für jene, die bereits genau wissen, welches Modell sie sich wünschen.

Ausgehend von der sogenannten Bedarfserhebung, die der Arzt definiert, treffen die Versicherungsunternehmen Einzelfallentscheidungen. Sprich für jeden Patient wird individuell genau ermessen, welchen Rollstuhl wer bezahlt. Dazu werden unter anderem folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Schwere und Verlauf der Krankheit beziehungsweise Behinderung
  • Ziele der Therapie
  • Wiedereinstieg in das Berufsleben
  • Grad der Selbstständigkeit des Benutzers
  • Bedingungen vor Ort, wie etwa bergige Region, keine barrierefreien Zugänge, etc.

Je detaillierter die Angaben, desto konkreter kann die Beurteilung seitens der Krankenkasse erfolgen. Nicht immer handelt es sich dabei um Fachkräfte mit fundierten Kenntnissen über alle Modelle, die derzeit verfügbar sind.

Insbesondere bei sehr spezifischen Anforderungen, wie zum Beispiel der Teilnahme an sportlichen Aktivitäten, muss die Bedarfsermittlung daher möglichst umfassend und genau erläutert werden. Dazu müssen Sie natürlich erst einmal selbst wissen, wie Rollstühle zu beantragen sind und welche Leistungen Ihnen zustehen. Dazu spielen vor allem die Leistungsangebote der zuständige Krankenkasse eine entscheidende Rolle.

Definition der Hilfsmittel

Ein Rollstuhl ist im eigentlichen Sinne kein medizinisches Hilfsmittel. Denn Hilfsmittel, wie z.B. der Rollatoren oder Gehstöcke sollen dem Menschen die Fortbewegung erleichtern. Das trifft auf einen Rolli i.d.R. so nicht zu.

INFO
Das Hilfsmittelverzeichnis ist ein Verzeichnis im Verbund der deutschen Krankenkassen. Es enthält alle Hilfsmittel deren Kosten nach den Richtlinien der G-BA übernommen werden.

Kategorie: Tipps

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