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Voraussetzungen zur Nutzung von Rollstühlen

1. November 2018 by perke

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Trendmobil Rollstuhl TMB FaltrollstuhlDie meisten Wohnungen entsprechen nicht der Barrierefreiheit, welche für die Nutzung von Rollstühlen erforderlich ist. Meist sind die Türen zu eng, zwischen den Zimmern befinden sich Schwellen und auch die Nasszelle können von Rollstuhlfahren nicht effektiv genutzt werden. Teure Umbauarbeiten müssen nicht selten durchgeführt werden. Bevor damit begonnen wird, ist abzuklären, welche Zuschüsse bei wem, in welcher Höhe beantragt werden können.

Wurde das Problem für eine Bezuschussung für einen Rollstuhl zugunsten des Patienten entschieden, stellt sich meist gleich die nächste Frage. Diese betrifft das barrierefreie Wohnen. In der Regel wird ein Hilfsmittel in Form eines Rollstuhls gewährt. Da ist zu überlegen, welche Bedingungen dieser erfüllen soll. Nur wenige Wohnungen erweisen sich als geeignet für Rollstuhlfahrer. Demzufolge kommen erneut Kosten auf den Patienten zu. Es handelt sich um Umbaumaßnahmen.

Inhalt

  • Definition vom barrierefreien Wohnen
  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zur Barrierefreiheit
  • Zuzahlungen zur Wohnraumanpassung
  • Beantragt werden können von Rollstuhlfahrern beispielsweise folgende Maßnahmen:
  • Zuständigkeit für Bezuschussung für barrierefreien Wohnraum

Definition vom barrierefreien Wohnen

Wiederum ist es nicht so einfach, abzuklären, was unter barrierefreiem Wohnen zu verstehen ist. Folgende Begriffe sind hierbei auseinanderzuhalten:

  • Seniorengerecht
  • Altengerecht
  • Barrierearm
  • Barrierereduziert
  • Schwellenfrei

Vor allem, wenn in der Häuslichen Umgebung der Rollstuhl oder Rollator von Patienten mit Sehstörungen, der Gleichgewichtssinn gestört ist oder Einschränkungen des Gehvermögens vorliegen, sollten folgende Kriterien einer genauen Prüfung unterzogen werden.

  • Wendemöglichkeiten für Hilfsmittel
  • Stolperfallen wie Schwellen, Teppiche, etc.
  • Erreichbarkeit der Lichtschalter, der Steckdosen, der Fensterriegel etc.

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zur Barrierefreiheit

Mobiclinic Faltrollstuhl PalacioFestgeschrieben ist im BGG im § 4 das Folgende zu diesem Thema.

Im Vordergrund stehen hierbei die baulichen Veränderungen von Wohnraum, von technischen Anlagen, Verkehrsmitteln, technischen Gebrauchsgegenständen, etc.

Das barrierefreie Planen und Bauen von Gebäuden ist unter der Norm DIN 18040 zusammengefasst. Für die Bezuschussung im privaten Bereich trifft die Normbezeichnung 18040-2 zu.

Konkret werden Maße vorgegeben, welche zwischen einer barrierefreien Wohnung und einer rollstuhlgerechten Wohnung differieren. Die Türbreite muss für eine Wohnung, welche mit dem Rollstuhl genutzt wird, nicht nur 80 cm, sondern 90 cm betragen. Die Größe der Bewegungsflächen ändert sich von 120 cm x 120 cm auf 150 cm x 150 cm. Diese Angaben beziehen sich hauptsächlich auf die Bereiche Küche und Bad.

Zuzahlungen zur Wohnraumanpassung

Umbaumaßnahmen laufen schnell ins Geld. Daher wird den Betroffenen wiederum ein Zuschuss auf Antrag gewährt, wenn gewisse Bedingungen erfüllt wurden. In drei Rubriken werden die Maßnahmen der Wohnraumanpassung unterschieden.

  • Maßnahmen, damit die Pflege in der Häuslichkeit ermöglicht werden
  • Umbauten, aufgrund derer die Pflege in der Häuslichkeit für Patienten und Pflegepersonen eine erhebliche Erleichterung darstellen
  • Umbaumaßnahmen, welche die Basis zur selbstständigen Lebensführung darstellen

Beantragt werden können von Rollstuhlfahrern beispielsweise folgende Maßnahmen:

  • Treppenlift
  • Stufen rutschfest ausstatten
  • Geländer beidseitig
  • Wohnraum
  • Bodenbelag, rutschfest
  • Lichtschalter, gut erreichbar
  • Umbau von Wanne zu Dusche
  • Installation einer barrierefreien Toilette
  • Einbau von einem Badewannenlift
  • Absenken von Hängeschränken
  • Einbau von Bewegungsmeldern in der Wohnung
  • Installation von Haltegriffen und Stützstangen etc.

Zuständigkeit für Bezuschussung für barrierefreien Wohnraum

GIMA Aluminium Queen RollstuhlWie bei allen Anträgen auf Zuschüsse müssen die Anträge im Vorfeld gestellt und auch genehmigt werden, ehe damit begonnen werden darf, diese auszugeben. Nicht anders ist dies für den barrierefreien Wohnraum. Zuständig hierfür ist die Pflegekasse.

Grundsätzlich kann eine Umbaumaßnahme in Höhe von maximal 4.000 Euro beantragt bzw. genehmigt werden. Machen sich im weiteren Verlauf zusätzliche Veränderungen erforderlich, können diese erneut beantragt werden. Jede Entscheidung der Pflegekasse wird von Fall zu Fall getroffen. Zudem handelt es sich um einen Zuschuss. So werden rund 1.000 Euro für die Türverbreiterung angenommen. Zugrunde gelegt für eine Rollstuhlrampe werden rund 5.000 Euro. Müssen noch Hängeschränke abgesenkt werden, kämen nochmals etwa 800 Euro hinzu. Dieses Beispiel ergäbe einen Gesamtbetrag von rund 6.800 Euro. Da die Pflegekasse nur 4.000 Euro für den Umbau zahlt, bliebe etwa ein Betrag von rund 2.800 Euro vom Antragsteller zu leisten.

Kategorie: Tipps

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