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Tipps

Was zahlt die Krankenkasse für Rollstühle?

18. Oktober 2018 by perke

Sicher unterliegen die Krankenkassen bei der Zuzahlung von Hilfsmitteln, wie auch dem Rollstuhl✶ den gesetzlichen Vorgaben.

So bestehen bei allen gesetzlichen Kassen in wesentlichen Punkten keine relevanten Unterschiede und alle unterliegen ihren Pflichten des Gesetzgebers. Dennoch gilt es entscheidende Punkte zu beachten, deren Vor- und Nachteile es abzuwägen gilt.

AOK: Hilfsmittel für mehr Mobilität

Die AOK übernimmt die Kosten medizinisch notwendiger Hilfsmittel soweit diese vom Arzt verordnet und mit ihm vereinbart sind. Auf der anderen Seite sind ausschließlich Vertragspartner der AOK als Verkäufer der Geräte zulässig. Sie selbst haben also lediglich bedingt Freiheit bei Ihrer Kaufentscheidung. Nur wenn Sie bei den erwählten Fachgeschäften beispielsweise Ihren Rollstuhl✶ mit Motor kaufen, wird der vereinbarte Preis erstattet. Als Mitglied der AOK haben Sie jedoch automatisch zu dem „vereinbarten“ Preis eine Zuzahlung zu leisten.

Diese ist für alle Krankenkassen einheitlich definiert und beträgt aktuell zehn Prozent des Kaufpreises, beziehungsweise mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Weiterhin informiert die AOK:

Entscheiden Sie sich für ein Hilfsmittel oder eine Ausstattung, die das Maß des medizinisch Notwendigen überschreitet, tragen Sie die dadurch verursachten Mehr- und Folgekosten selbst.

Dafür werden die Kosten für notwendige Änderungen, Instandsetzungen (Wartung und Reparatur) sowie für Ersatzbeschaffungen getragen. „Notwendig“ heißt auf Antrag beziehungsweise Rezept und wieder Hoffen auf Genehmigung.

DAK: Exklusiv vertraglich für Sie geregelt

Bei der DAK Gesundheit verhält es sich ähnlich. Die Kostenübernahme beruft sich auf die ärztliche Entscheidung. Entschieden sind von vornherein die Zulieferer. Sie selbst haben wenig zu entscheiden. Das kann natürlich als Vorteil ausgelegt werden, im Sinne von: Sie müssen sich nicht weiter kümmern. Aber lässt sich ein Rollstuhl mit Liegefunktion zum Beispiel eben nicht so leicht abwickeln, wie eine Medikamentenverordnung.

Viele Betroffenen wollen sich ja kümmern und sehen sich durch die vorgegebenen Vertragspartner der Krankenkassen eingeschränkt. Im Falle der DAK werden zum Beispiel die Kosten für Standard- und Leichtgewichtsrollstühle als Pauschale übernommen. Jede Spezifikation oder Zusatzausstattung, die aus dem Rahmen fällt, fällt damit auch aus dem Leistungsspektrum und muss selbst finanziert werden. Zudem werden die Modelle nur leihweise zur Verfügung gestellt, vorausgesetzt eine ärztliche Verordnung liegt vor. Kurzzeitmieten von drei Monaten und ein maximaler Nutzungszeitraum von vier Jahren erfordern immer wieder bürokratischen Aufwand.

Auch nicht immer einfach: Zur Grundausstattung gehören beispielsweise abnehmbare Seitenteile und Antriebsräder. Höhenverstellbare Armlehnen, Sicherheitsgurt und passive Beleuchtung zählen schon wieder als Extras und müssen gesondert medizinisch notwendig sein.

TK: … damit Sie sicher und bequem sitzen können

Die Techniker Krankenkasse ist beim Thema ganz pragmatisch. Auf die ärztliche Verordnung folgt als nächster Schritt die Bestellung beim Vertragspartner vor Ort, das Gestell wird geliefert und erklärt. Fällig ist lediglich die gesetzliche Zuzahlung. Für jeglichen Service wie Beratung und Anpassung sind die Vertragslieferanten zuständig. Wer mehr erwartet, muss dementsprechend mehr zahlen oder sich selbst auf die Suche nach einem geeigneten Rolli machen, indem man sich beispielsweise in Sanitätshäusern informiert oder in eines der vielen Onlineanbietern nach günstigen Preisen und Angeboten sucht.

Soweit zu den „Vorteilen“, wenn Sie Ihre Gehhilfe über TK-Anbieter bekommen. Zudem sind nur Nutzergewichte bis maximal 160 kg inbegriffen. Doch gerade für etwas korpulentere Personen wäre eigentlich ein Rollstuhl nach Maß nötig. Vor allem die Sitzbreite macht dann den entscheidenden Unterschied zwischen Komfort und „Nur-ein-weiterer-Kassenpatient„.

Barmer: Es ist gesetzlich geregelt, wann sie die Kosten für Hilfsmittel übernehmen darf

Ob die Barmer als Krankenkasse wohl tatsächlich glücklich ist, wenn sie die Kosten übernehmen „darf“? Zumindest gelten auch hier wieder gesetzliche Zuzahlung und Vertragslieferanten als unbestreitbar. Interessant ist jedoch, dass die Barmer immerhin wie folgt transparent informiert:

Im Lagerbestand des Vertragspartners und der BARMER befinden sich viele gebrauchte, technisch aufgearbeitete und vollständig gereinigte Rollstühle. Unser Vertragspartner prüft daher, ob ein geeigneter für Sie direkt verfügbar ist.

In den meisten Fällen werden nämlich bereits gebrauchte Rollstühle ausgegeben und diese wieder zurück gegeben, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Das ist natürlich ganz im Sinne der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes. Vor allem aber werden dadurch Anschaffungskosten gespart – für die Krankenkasse.

Für die Sanitätshäuser und Vertragslieferanten bedeutet es eine Menge Lagerfläche, Wartung und natürlich weniger Ertrag. Als Patient oder Angehöriger haben Sie kaum Einfluss darauf, ob Sie ein gebrauchtes oder neuwertige Modell erhalten. Durch die Bindung an die Verträge bekommen sie „was eben da ist“.

Die Barmer unterstützt Versicherte sowohl mit einer manuell gesteuerten Variante als auch mit einem Rollstuhl mit Antrieb, je nach dem welche medizinische Notwendigkeit vorliegt. Darüber hinaus bestimmt der Vertragspartner welche Modelle er mehrkostenfrei anbietet. Die Beratung erfolgt als auch hier wieder vor Ort beim Händler, nicht durch die Krankenkasse.

Knappschaft: Wir helfen Ihnen

Wobei auch bei der Knappschaft klar ist: Die Ausgabe der Hilfsmittel obliegt den Vertragspartner. Unterstützt werden vorrangig manuelle Rollstühle, darunter Duschrollstühle mit Greifreifen oder als Rollstuhl mit Schiebehilfe, Multifunktionsrollstühle mit Rückenlehnenverstellung (auch Rollstuhl mit Liegefunktion genannt), Leichtgewichtsrollstühle bis 170 kg sowie verstärkte Modelle für über 170 kg Belastung. Damit ermöglicht die Knappschaft auch schwergewichtigen Menschen eine bessere Lebensqualität.

Neben der gesetzlichen Zuzahlung durch den Patienten zahlt die Knappschaft eine pauschale Vergütung. Als Versorgungszeitraum gelten 60 Monate. Werden Hilfsmittel länger benötigt, erhält der Vertragslieferant, dem das Produkt schließlich auf Vorbehalt weiterhin gehört, eine zusätzliche Vergütung.

BKK: Das richtige Hilfsmittel finden

Als weiteres Beispiel für Krankenkassenleistungen sei noch die BKK genannt. Gesetzliche Zuzahlung und Vertragslieferanten sind selbstredend auch hier Standard. Zusätzlich bietet die BBK ihren Versicherten aber gewissen Zuschüsse, die gerade für Rollstuhlfahrer nicht ganz uninteressant sind. Zum Beispiel wird mit bis zu 125 Euro die Anschaffung eines Schlupfsacks unterstützt.

Wie alle Krankenkasse listet auch die BKK ihre Lieferanten und Vertragspartner nach Postleitzahl auf. Dabei kommen mitunter große Gebiete zustande, bei denen der Ansprechpartner vor Ort per Telefon noch am ehesten zu erreichen ist. In ländlichen Regionen sind Versorger für medizinische Hilfsmittel nicht immer flächendeckend verfügbar. Bevor Sie für eine Probefahrt erst kilometerweit mit dem Auto fahren müssen, kann ein Online-Angebot sinnvoller sein. Manche Sanitätshäuser kommen ihren Kunden auch entgegen und statten Hausbesuche ab, überwiegend zur Wartung vorhandener Geräte. Mal eben ein paar Rollstühle zum Probieren vorbei bringen, wäre schwierig.

Beratung vom Fachpersonal vor Ort

Schnell wird klar: Die Mitarbeiter der Krankenkassen entscheiden zwar über die Leistungszahlung, haben aber von den Rollstühlen selbst wenig Ahnung. Dies gehört schlichtweg nicht zu ihren Aufgaben, denn dafür sind die Vertragslieferanten zuständig. Es entwickelt sich unweigerlich ein Interessenkonflikt, bei dem das Finanzielle leider manchmal der Menschlichkeit überwiegt.

Im Gegensatz zum Online-Shop können die Mitarbeiter im Sanitätshaus an dieser Stelle allerdings optimal weiterhelfen. Sie wissen genau: Welche Rollstühle zahlt die Krankenkasse? Wie den Rollstuhl beantragen, ohne unnötige Verzögerungen auf den Plan zu rufen? Darüber hinaus unterstützen sie auch den weiteren Handlungsbedarf, helfen bei auftretenden Fragen und Problemen mit dem Rollstuhl und Antrieb, weisen Angehörige in den richtigen Umgang ein und verfügen über das nötige Know-How sowie die technischen Möglichkeiten, das Gestell gegebenenfalls nachzurüsten und individuell anzupassen.

Kategorie: Tipps Stichworte: Krankenkasse, Leichtgewichtsrollstühle, Rollstühle

Vom Hausarzt über das Rezept zur Krankenkasse?

17. Oktober 2018 by perke

Nachdem der Arzt das Rezept ausgestellt hat, landet dieses wiederum für gewöhnlich bei bereits besuchtem Sanitätshaus.

Welchen Rollstuhl wer bezahlt, wird immer eine der ersten Fragen sein. Das Sanitätshaus wird dazu das Rezept samt Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse, respektive Pflegekasse, Renten- oder Zusatzversicherung einreichen. Je detaillierter dies vorbereitet wurde, desto besser stehen die Chancen, dass die Kostenzusage den Vorstellungen entspricht.

Selber kaufen oder verordnen lassen

Selbstverständlich können Sie sich auch im Online-Shop umschauen. Hier finden Sie zudem fast alle Produktbeschreibungen zum Rollstuhl auf Deutsch und in weiteren Sprachen. Dies empfiehlt sich überwiegend für jene, die bereits genau wissen, welches Modell sie sich wünschen.

Ausgehend von der sogenannten Bedarfserhebung, die der Arzt definiert, treffen die Versicherungsunternehmen Einzelfallentscheidungen. Sprich für jeden Patient wird individuell genau ermessen, welchen Rollstuhl wer bezahlt. Dazu werden unter anderem folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Schwere und Verlauf der Krankheit beziehungsweise Behinderung
  • Ziele der Therapie
  • Wiedereinstieg in das Berufsleben
  • Grad der Selbstständigkeit des Benutzers
  • Bedingungen vor Ort, wie etwa bergige Region, keine barrierefreien Zugänge, etc.

Je detaillierter die Angaben, desto konkreter kann die Beurteilung seitens der Krankenkasse erfolgen. Nicht immer handelt es sich dabei um Fachkräfte mit fundierten Kenntnissen über alle Modelle, die derzeit verfügbar sind.

Insbesondere bei sehr spezifischen Anforderungen, wie zum Beispiel der Teilnahme an sportlichen Aktivitäten, muss die Bedarfsermittlung daher möglichst umfassend und genau erläutert werden. Dazu müssen Sie natürlich erst einmal selbst wissen, wie Rollstühle zu beantragen sind und welche Leistungen Ihnen zustehen. Dazu spielen vor allem die Leistungsangebote der zuständige Krankenkasse eine entscheidende Rolle.

Definition der Hilfsmittel

Ein Rollstuhl ist im eigentlichen Sinne kein medizinisches Hilfsmittel. Denn Hilfsmittel, wie z.B. der Rollatoren oder Gehstöcke sollen dem Menschen die Fortbewegung erleichtern. Das trifft auf einen Rolli i.d.R. so nicht zu.

INFO
Das Hilfsmittelverzeichnis ist ein Verzeichnis im Verbund der deutschen Krankenkassen. Es enthält alle Hilfsmittel deren Kosten nach den Richtlinien der G-BA übernommen werden.

Kategorie: Tipps

Rollstuhl kaufen – Wie und wo, gut und günstig?

17. Oktober 2018 by perke

Nicht zuletzt die wichtigsten Fragen. Wo erhalte ich mein Hilfsmittel, zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen Teil hinzu oder zahlt sie alles? Was sollte beachtet und welche Wege eingehalten werden, wenn ich eine Zuzahlung mittels Verordnung von meiner gesetzlichen Kasse erwarte?

Wieviel spare ich, wenn einen Rollstuhl kaufen möchte und ich eine Zuzahlung durch meine gesetzliche Krankenkasse erhalte und meinen Rollstuhl über ein ansässiges Sanitätshaus erwerbe? Oder ist ein Online-Schnäppchen Dank ausgewogenem Verhältnis von Angebot und Nachfrage wahrscheinlicher?

Online Kaufen: Vor- und Nachteile

Längst sind alle gängigen Modelle der verschiedenen Hersteller über den Online-Handel erhältlich. Darüber hinaus erhalten wir echte Berichte von Menschen, die sich aufgrund Ihrer Erfahrungen eine Meinung bilden konnten. Auf diese Weise können wir besser Vor- und Nachteile erkennen, um eigene Kaufentscheidungen zu treffen. Ohne uns durch Verkaufsgespräche in einem Sanitätshaus beeinflussen zu lassen.

Sachkundige Beratung hat Vorteile

Kompetente Beratung sachkundiger und geschulter Fachverkäufer sind wichtig. Berücksichtigen auch Sie diese. Geschultes Verkaufspersonal kennt nicht nur die unterschiedlichen Modelle der verschiedenen Hersteller. Er wird aufgrund Ihrer Krankheitsbedingter Umstände eine Empfehlung aussprechen, die entscheidend für den Kauf ist. Handeln Sie aber nicht kurzentschlossen.

Die Überlegung, sich einen Rollstuhl anzuschaffen, fällt sicherlich nicht leicht. Zunächst ist es wichtig sich darüber im Klaren zu sein, wofür Sie den Rollstuhl benötigen. Zum einen gibt es die Transportrollstühle ohne Eigenantrieb, die vorwiegend zum Schieben einer Person gedacht sind.

Daneben existieren Leichtgewichtsrollstühle. Diese haben ein geringes Eigengewicht und sind meist faltbar, also optimal für kurzzeitige Transporte oder Reisen geeignet.

Qualität und Preis

Für eine längerfristige Nutzung eignen sich Standartrollstühle. Hierbei handelt es sich um robuste Modelle, die unterschiedlich ausgestattet sein können. Anpassungsmöglichkeiten sind unter anderem die einstellbare Sitzhöhen, variable Schiebegriffhöhen oder höhenverstellbare Rückenbezüge.

Natürlich gibt es preislich starke Unterschiede. Am Günstigsten sind Rollstühle von Mobiclinic. Hier bekommen Sie einzelne Stücke für unter 100 Euro. Anschließend kommt der Hersteller Drive Medical mit Exemplaren für bis zu 140 Euro. Am teuersten, dafür am besten ausgestattet, sind Rollstühle von Aidapt, diese Kosten durchaus bis zu 300 Euro.

Im Vergleich haben der faltbare Rollstuhl mit Selbstantrieb von Mobiclinic und der Aidapt VA165ORANGE besser abgeschnitten.

Auf diesen Seiten finden Sie entscheidende Informationen, Lösungsansätze und Vergleiche der unterschiedlichen Angebote, um einen möglichst hochwertigen Rollstuhl zu einem guten und angemessenen Preis- Leistungsverhältnis zu erhalten.

Kategorie: Tipps

Wo kann ich meinen Rollstuhl beantragen?

17. Oktober 2018 by perke

Rollstuhl FaltbarIn der Vorbereitungsphase, noch bevor das Rezept ausgestellt wird, haben Sie einige Möglichkeiten, den Antrag genauer zu spezifizieren.

Ein Besuch im Sanitätshaus vor Ort bietet die beste Gelegenheit einige Modell der verschiedenen Hersteller auszuprobieren und sich vom Fachpersonal beraten zu lassen. Vor allem ein Rollstuhl mit Antrieb ist immer gewöhnungsbedürftig. Sitzkomfort, Bedienung und Ausstattung werden sehr individuell wahrgenommen.

Zum Beispiel bevorzugen einige Menschen einen besonders leichten Rollstuhl bis 150 kg, um damit geschickter umgehen zu können. Andere wiederum fühlen sich erst in einem breiten Rollstuhl bis 200 kg sicher genug. Sanitätshäuser bieten oftmals ausreichend Platz für eine kleine Probefahrt. Parallel können sie Tipps und wertvolle Hinweise geben, welche Inhalte das Rezept für die gewünschte Ausführung enthalten muss. Da jedes Sanitätshaus eng mit den regional vertretenen Krankenkassen und Versicherungen zusammen arbeitet, sind die Entscheidungswege gut bekannt. Man weiß genau: Welche Rollstühle zahlt die Krankenkasse und welche nicht? Wie sind Rollstühle zu beantragen? Und beim Antrag auf den Rollstuhl, was ist zu beachten?

Bei der Krankenkasse

Die Krankenkasse bewilligt die meisten medizinischen Hilfsmittel. In der Regel werden diese leihweise zur Verfügung gestellt, andernfalls ist eine Kostenbeteiligung vom Patienten selbst notwendig. Explizite Zuzahlungsgrenzen werden vom Bruttoeinkommen abhängig gemacht, wodurch auch eine Befreiung auf Zuzahlung möglich ist. Gerade bei dem Thema Rollstuhl ohne Zuzahlung ist dies die entscheidende Variable.

Der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) informiert über Hilfsmittel wie den Rollstuhl auf Englisch sowie auf Deutsch und listet sie im Verzeichnis für Hilfsmittel unter der Produktgruppe 18 (Kranken- und Behindertenfahrzeuge). Für einen Antrag muss die medizinische Notwendigkeit gegeben sein. Die Krankenkasse trifft anhand der eingereichten ärztlichen Verordnung, sprich dem Rezept, stets eine Einzelfallentscheidung. Einheitliche Vorgaben gibt es daher kaum.

Bei der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist prinzipiell in der Krankenversicherung involviert. Dennoch werden Zuschüsse, wie etwa zum Rollstuhl, wie auch für andere Hilfsmittel wie den Rollator für die Wohnung, gesondert behandelt. Dafür ist in der Regel eine bestimmte Pflegestufe nötig. Eingeteilt wird nach Pflegegrad eins bis fünf, je nach dem wie selbstständig der Betroffene sein Leben noch führen kann. Dementsprechend stehen dem Versicherten gewisse Ansprüche zu.

Ein Antrag auf Rollstuhl ohne Pflegestufe muss beispielsweise andere Bedingungen erfüllen als solche, bei denen der Pflegegrad entsprechend eingestuft ist. Die Pflegeversicherung bezuschusst die sogenannten „wohnungsumfeldverbessernden Maßnahmen“ mit bis zu 4.000 Euro.

Bei der Deutschen Rentenversicherung

Sollten Sie weder bei Ihrer Pflegeversicherung noch bei Ihrer Krankenversicherung weiter kommen, können Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Als Ansprechpartner für berufliche Rehabilitation werden hier insbesondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben übernommen. Argumente wie der Wiedereinstieg ins Berufsleben nach einem schweren Unfall bewirken mitunter eher eine Zusage als bei den Krankenkassen. Wichtig ist jedoch zu wissen, dass die Rentenversicherung nur für Hilfsmittel am Arbeitsplatz beziehungsweise für solche zur Berufsausübung zuständig ist.

Über Zusatzversicherung

In einigen Fällen können Sie auch auf Ihre bestehende Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder ähnliche Zusatzversicherung zurückgreifen. In dem zugehörigen Vertrag sind die Leistungen klar definiert. So ergeben sich zum Beispiel aus der Invaliditätsleistung bestimmte Kapitalzahlungen je nach Höhe der Versicherungssumme sowie dem Grad der unfallbedingten Invalidität. Ebenso sind Kostenübernahmen für Reha-Beihilfe möglich sowie für den behindertengerechten Umbau von Kfz und Wohnung.

Kategorie: Tipps

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